| Machen Sie mit! |
|
|
| Sonntag, den 26. August 2007 um 13:30 Uhr | |
Wir krönen Deutschland mit Unbesiegbarkeit![]() Maharishi Unbesiegbarkeitsturm Dieses Projekt entspringt der erfolgreichen naturwissenschaftlichen Entdeckung des Einheitlichen Feldes des Naturgesetzes. Der 12-stöckige Turm inmitten eines Parks wird der Unbesiegbarkeit Deutschlands ein würdiges Heim bieten. An seinem Fuß wird er Ausstellungen des Gesamten Wissens und eine der Schulen mit insgesamt 1000 Yogischen Fliegern beherbergen, die im nationalen Bewusstsein die Qualität der Unbesiegbarkeit erzeugen und aufrecht erhalten werden. Wer mitmacht und den Bau des Turms und der Schulen durch eine Spende anteilig oder als ganzes ermöglicht, wird als „Gründer des Unbesiegbaren Deutschlands“ geehrt werden. Bitte überweisen Sie Ihren Beitrag umgehend an die gemeinnützig anerkannte Maharishi Weltfriedens-Stiftung, Spendenkonto 2 500 300 300 bei der Volksbank GM-Hagen BLZ 265 659 28. Maharishis Bewegung der Transzendentalen Meditation dient dem Wohl Deutschlands schon seit 1960 —ununterbrochen. Sie sind auch eingeladen, unsere „Erste Deutsche Unbesiegbarkeitsanleihe“ zu zeichnen. Die individuellen und gesellschaftlichen Vorteile der Transzendentalen Meditation und ihrer Fortgeschrittenen-Techniken, einschließlich des Yogischen Fliegens, sind in den letzten 35 Jahren durch hunderte wissenschaftliche Untersuchungen nachgewiesen worden , und wir starten jetzt mit einem praktischen Programm, das nationale Bewusstsein auf eine hohe Ebene der Integration, Positivität und Unbesiegbarkeit anzuheben. Der weltweit erste Turm der Unbesiegbarkeit wurde bereits im amerikanischen Ort Fairfield in Iowa von der Maharishi University of Management fertiggestellt. Einen Turm der Unbesiegbarkeit zu errichten, entwickelt sich zum charakteristischen Merkmal des politischen Trends des Jahres 2007 in unserer Familie der Nationen. Nähere Einzelheiten finden Sie unter: www.InvincibiliyTrusts.org Unser Steuerberatungsbüro informiert Sie im folgenden über relevante gesetzliche Richtlinien für steuerbegünstigte Spenden an die Maharishi Weltfriedens-Stiftung: Adresse des Büros der Stiftung: Grotesches Palais von Hannover Sophienstraße 7 30159 Hannover Telefon 01805-21 64 21 Fax 01805-21 64 22 Spendenkonto: 2 500 300 300 Bankleitzahl: 265 659 28 Volksbank Georgsmarienhütte-Hagen 1. Zuwendungen allgemeinGenerell können Schenkungen, Spenden, Sachspenden und Nachlässe in unbegrenzter Höhe an eine gemeinnützige Stiftung gegeben werden, ohne dass Schenkungssteuer (bzw. Erbschaftsteuer) anfällt. Nach deutschem Recht bestehen die folgenden Steuerbegünstigungen für Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen (gemäß §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung): 2. Steuerbegünstigte Spendena) Spenden an Stiftungen Spenden an Stiftungen können sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen mit bis zu 20.450 € pro Jahr als Sonderausgaben bzw. Betriebsausgaben einkommensmindernd in der Steuererklärung geltend gemacht werden (§ 10 b Abs. 1, Satz 3 Einkommensteuergesetz, §9 Abs. 1 Nr. 2 Körperschaftsteuergesetz, §9 Nr. 5 Gewerbesteuergesetz). b) Sonstige Spenden Zusätzlich können von natürlichen Personen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und anderen Körperschaften sonstige Spenden für gemeinnützige, steuerbegünstigte Zwecke jährlich maximal in folgender Höhe einkommensmindernd in der Steuererklärung geltend gemacht werden (§ 10 b Abs. 1, Satz 1 Einkommensteuergesetz, §9 Abs. 1 Nr. 2 Körperschaftsteuergesetz, §9 Nr. 5 Gewerbesteuergesetz): Entweder 5 von Hundert (fünf Prozent) des Gesamtbetrags aller Einkünfte oder 2 von Tausend (zwei Promille) der Summe der gesamten Umsätze zuzüglich der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter (gilt für Privatpersonen nur insoweit, als sie Gewerbetreibende oder Freiberufler sind, da sonst keine Umsätze entstehen). Diese Beträge können als Sonderausgaben (natürliche Personen und Personengesellschaften) bzw. als Betriebsausgaben bei der Gewerbesteuer und der Körperschaftsteuer (Kapitalgesellschaften und andere Körperschaften) einkommensmindernd in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die Begrenzung der Großspendenregelung nach § 10 b Abs. 1, Satz 4 kommt bei dieser Stiftung nicht zur Anwendung. c) Zweckgebundene Spenden Spenden können zweckgebunden vorgenommen werden. Dies gibt dem Spender Einflussmöglichkeit auf die Verwendung seines Geldes, erschwert aber der Stiftung unter Umständen die Arbeit, wenn sich das vom Spender gewünschte Projekt nicht realisieren lässt. Die Stiftung kann dann das Geld nur mit Zustimmung des Spenders für andere gemeinnützige Zwecke der Stiftung einsetzen. 3. Hinweisea) Die oben unter Ziffer 2 erwähnten Höchstbeträge gelten unabhängig von einander. So kann eine Person beispielsweise eine Spende über 20.450 € plus eine Spende über 5 Prozent seiner Einkünfte einkommensmindernd in der Steuerklärung geltend machen. b) Es ist sehr sinnvoll, die Stiftung schriftlich darüber zu informieren, dass eine Zuwendung überwiesen wurde. Dadurch wird sichergestellt, dass die Stiftung den Namen und die Anschrift des Spenders erhält. Diese Informationen werden benötigt, um eine Spendenbescheinigung ausstellen zu können. Diese Daten sind aus den Banküberweisungen oft nicht oder nicht vollständig zu erkennen. 4. KontaktWenn Sie noch Fragen zum Thema Spenden haben, wenden Sie sich bitte an die Maharishi Weltfriedens-Stiftung per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. telefonisch unter der Rufnummer 01805 - 21 64 21 Auf beiden Wegen erreichen Sie den Schatzmeister der Maharishi Weltfriedens-Stiftung Herrn Lothar Lontke und den Justitiar der Maharishi Weltfriedens-Stiftung Herrn Rechtsanwalt Reinhard Buchzik. Siehe auch: http://maharishi.de/index.php?&MEDITATION=./VEDA/STIFTUNG/SPENDEN/ Maharishi Weltfriedens-Stiftung, Global Financial Capital, Grotesches Palais von Hannover, Sophienstraße 7, 30159 Hannover, Telefon 0511-2625 312, Fax 0511-2625 972, Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
|



